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Schornsteinfeger Problem - Problem Schornsteinfeger

Hier finden Sie demnächst meine persönliche Berichterstattung zum

Problem Bezirksschornsteinfeger

Leitsatz: Grundgesetz Artikel 13 - Die Wohnung ist unverletzlich

Wußten Sie? das ca: 7800 Kehrbezirke in Deutschland ca. 2 Milliarden ( 2.000.000.000,00 ) EURO Einnahmen haben. Das bedeutet, das jeder Kehrbezirk im Schnitt 256.410,26 EURO Jahreseinnahmen hat. Das Durchschnittseinkommen in Deutschland liegt NUR bei ca. € 26.425,00.

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29.09.2007 Danke für die vielen Nachfragen!!!

Hier der Link zur aktuellen Kehr und Überprüfungsordnung des Landes Niedersachsen

http://www.schornsteinfeger-nds.de/download/files/KUEVO.pdf

Wie Sie sehen, kommt diese Information direkt von den Fegern aus Niedersachsen. Mein verstorbener Opa hat immer gesagt:

“ Schlagt Sie mit den eigenen Waffen “

Noch etwas in eigener Sache: Ich distanziere mich hier ausdrücklich von den Mitbürgern, die den Belmer Bezirksschornsteinfeger mit einem Problembären vergleichen. Ich wende mich ausdrücklich GEGEN Gewalt, in Sinne von körperlicher Gewalt. Auch die Vorschläge zur Sachbeschädigung lehne ich entschieden ab.

All die Mitbürger, die vielleicht auch durch diese Seite auf das Problem Bezirksschornsteinfeger aufmerksam wurden, empfehle ich, die Möglichkeiten des Rechtsstaats zu nutzen. Es ist ein schwieriger, aufwendiger und teurer Weg. Ich hoffe der Weg lohnt sich. Je mehr Mitbürger mitmachen, um so schlechter für den Feger.

Mein AUFRUF an die Bürger in Belm: Fordern Sie die zu viel und zu UNRECHT gezahlten Gebühren per Verwaltungsgericht zurück. Damit können Sie das Fegerlein treffen. Die Gerichte berechnen gelegentlich zu Gunsten der Bürger... Auf geht´s.

UPDATE 28.09.2007

Der Feger war mal wieder im Haus, und hat alles für toll gefunden-- Der Feger hatte auf Nachfrage überhaupt keine Bedenken mit der geplanten Änderung der Heizungssteuerung auf UNIX-WLAN. Er meinte nur, das die Steuerung dann auch von einen Laien zu bedienen sein muss. SEIT WANN SIND FEGER -- LAIEN. Ich glaube nicht, das der Feger die Anlage selbst bedienen kann. Nun denn schauen wir mal was wird, sagt mal ein Teamchef.....

Der Knaller war dann die Rechnung des Fegers... EXAKT die gleichen Fehler, wie im Urteil des Verwaltungsgerichts Osnabrück gerügt.

Nun denn, dem Mann kann ja nun mit Richterlichem Segen auf Basis des Urteil vom 04.09.2007 VG Osnabrück Az.: 1A 184/07 geholfen werden. Wäre es vermessen dem Mann jetzt schon mal ABSICHT zu unterstellen? Laut Auskunft eines Rechtsberaters ist es mindestens GROB FAHRLÄSSIG. Mal sehen was die vereidigten Juristen dazu sagen....

In dieser Sache habe ich die Gemeinde Belm ( die triebt ja auch die überhöhten Gebührenrechnungen für den Feger ein ) schriftlich um Beistand gegen den gierigen Feger gebeten. Anschließend habe ich auch noch mal mit der Gemeinde telefoniert. Das Gedächtnis - Protokoll dieses Telefonats ( ha-ha), werde ich veröffentlichen, wenn ich es aus meinen Gedächtnis abgeschrieben habe..

 

04.09.2007  Teilerfolg gegen die Gemeinde Belm erstritten.

In der mündlichen Verhandlung vor der 1. Kammer des Verwaltungsgerichts Osnabrück, in der Streitsache ( Gebühreneinzug der Schornsteinfegergebühren ) Reinhard gegen die Gemeinde Belm, wurden der Gemeinde Belm gehörig die Leviten gelesen.

Die Gemeinde Belm muss nun einen Teil der bereits eingezogenen Gebühren zurückzahlen.

Ebenfalls wurde durch das Gericht festgestellt, das die Rechnung des Fegers falsch berechnet, und andere Gebühren doppelt und zu Unrecht erhoben wurden.

Dem Antrag des Kläger, den Gebührenbescheid vollständig aufzuheben, konnte das Gericht leider nicht folgen.

Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Sobald die schriftliche Urteilsbegründung vorliegt werde ich weiter berichten...... Das Urteil wird voraussichtlich am 14.10.2007 rechtskräftig....

 

Weitere Informationen bei dieter.reinhard@t-online.de

gez.: Dieter Reinhard

Vorab hier schon mal ein paar interessante Links:

www.kontra-schornsteinfeger.de

www.schofeg.de

www.gesetzespranger.de/schornsteinfegergesetz.html

www.schornsteinfegerfrei.de

www.schornsteinfegermonopol.de